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Auktionsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung, soweit nicht eigene - besonders gekennzeichnete Ware - angeboten wird.
- Es wird in Euro gesteigert gegen sofortige Barzahlung.
- Der Ausruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limit. Es wird um ca. 10 % des jeweils letzten Gebotes gesteigert. Die Teilnahme ist nur mit einer Bieternummer möglich, die an der Kasse ausgegeben wird.
- Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des ersteigerten Objektes. Zugeschlagen wird dem höchsten Gebot, wenn nach dreimaligem Wiederholen kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann vor dem Zuschlag Sicherheiten und entsprechende Referenzen verlangen. Entstehen während der Auktion Streitfragen über den Zuschlag bzw. das höchste Gebot, wird das Versteigerungsobjekt noch einmal ausgerufen. Bei gleich schriftlichen Geboten entscheidet das niedrigere Eingangsdatum. Ausländischen Käufern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Umsatzsteuer nicht berechnet, wenn bei Auftragserteilung die ID-Nummer des Käufers genannt wurde. Käufern außerhalb der EG wird die Umsatzsteuer nur bei Versand durch uns nicht berechnet.
- Mit dem Zuschlag geht jegliche Sachgefahr, d.h. insbesondere die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und der Zerstörung auf den Käufer über. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, bestehend aus Zuschlagpreis und Aufgeld nebst Mehrwertsteuer sowie etwaigen Transport- und Versicherungskosten übertragen. Die Auslieferung erfolgt demzufolge erst nach vollständiger Zahlung von Kaufpreis und Transport sowie Versicherungskosten.
- Wird nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Versteigerer unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erneut zur Zahlung auffordern und wenn er dies schriftlich angekündigt hat, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig veräußern oder versteigern. Der Käufer haftet in diesen Fällen für jeglichen dem Versteigerer bzw. seinem Auftraggeber entstehenden Schaden. Auf etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot im Rahmen der erneuten Versteigerung wird er nicht zugelassen.
- Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Altersbedingte Mängel, Besitzvermerke, Exlibris, Stempel, Namenseintragungen usw. werden in der Regel nicht gesondert vermerkt. Mehrbändige Werke, insbesondere Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne katalogisiert. Auch wird bei Konvoluten ein Erhaltungszustand nicht angegeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenstände, auch für nicht erkennbare Mängel. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459 ff BGB.
- Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibung und Erhaltungszustand nicht beanstandet werden. Soweit Werke unvollständig sind, kann dies innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Sendung geprüft werden. Spätere diesbezügliche Rügen werden nicht berücksichtigt.
- Aufbewahrung und Versand des Versteigerungsgutes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Kosten für Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich berechnet. Gerahmte Grafiken bzw. Kunstwerke werden wegen des Transportrisikos ohne Glas und Rahmen versandt. Der Käufer trägt einen etwaigen Schaden, falls er dennoch den Versand mit Glas und Rahmen wünscht, sofern nicht der Versteigerer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mindestens grob fahrlässig handelten. Die Haftung des Versteigerers für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Aufgeld beträgt 22 % incl. MwSt. (Aufgeld = Vergütung für den Auktionator). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die übrigen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten möglichst nahe kommt.
- Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst- Wissenschafts- Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
- Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf u. weitere Dienstleistungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Scheck- und Wechselklagen, ist Rheine.
Der Versteigerer
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